Gematik stellt klar: Praxen haften nicht für TI
Praxisnachrichten der KBV:
Der Konnektor zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur stellt nach Auskunft der gematik kein Sicherheitsrisiko dar. Die Betreibergesellschaft betont zugleich, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Schäden infolge von Sicherheitslücken der TI haften.
„Endlich hat die gematik auf das Drängen der KBV reagiert und zu wichtigen Fragen von Sicherheit und Datenschutz Stellung bezogen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel am Donnerstag den PraxisNachrichten. Medienberichte über angeblich fehlerhaft gelegte Anschlüsse hatten in den vergangenen Wochen eine Debatte über die Sicherheit insbesondere der Konnektoren ausgelöst, die ähnlich einem Router Praxen mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden. Dabei ging es auch darum, wer im Schadensfall haftet.
Keine Haftung bei ordnungsgemäßer Nutzung
In einem heute veröffentlichten Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten ausscheidet, sofern die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben würden. Dies sei sowohl nach der Datenschutz-Grundverordnung als auch nach jeder anderen vergleichbaren zivilrechtlichen Norm der Fall, „da nach allen haftungsrechtlichen Tatbeständen den Datenverarbeiter ein Verschulden für den eingetretenen Schaden treffen muss“.
In diesem Zusammenhang weist die gematik auch darauf hin, dass dieses im Übrigen auch für jegliche strafrechtliche Haftung des Arztes bei der Nutzung eines Konnektors gelte.
Kein Sicherheitsrisiko
Die gematik hat zudem häufig vorgebrachte Kritikpunkte bezüglich des Konnektors geprüft und konnte dabei weder Fehler im Zulassungsprozess noch Lücken in den Sicherheitsvorgaben feststellen. Ihr Fazit: Der Konnektor stellt kein Sicherheitsrisiko für die Praxen dar. Dies gelte auch für die zugelassenen Anwendungen und Dienste der TI, deren Anbieter der gematik regelmäßig ihre Sicherheitsleistung nachweisen müssen.
Quelle
Den kompletten Artikel finden Sie unter:
https://www.kbv.de/html/1150_41119.php