Neue TI-Finanzierungspauschalen ab dem 01.07.2023

Liebe Smarty-Kunden,

sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.06.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neuen TI-Pauschalen bekanntgegeben, die zum 01.07.2023 ohne Übergangsregelung in Kraft treten. Die Praxen erhalten danach künftig eine monatliche Pauschale. Die Höhe ist von der Praxisgröße und dem Zeitpunkt der Erstausstattung abhängig.

Die Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis, dass die folgenden Anwendungen in der durch die Vertragsarztpraxis unterstützt werden:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (z. B. eRezept)

Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind damit ab sofort für die Praxen relevant. Wir würden dementsprechend bitten zu prüfen, welche der TI-Anwendungen/-Komponenten bereits bezogen und welche gemäß der neuen Vorgaben noch bezogen werden müssen, damit die vollständige TI-Pauschale von der KV ausgezahlt wird.

Weitere Voraussetzung und Informationen können Sie der Veröffentlichung der KBV (Quelle) entnehmen:

KBV-Link – hier klicken

 

Nachtrag vom 14.07.2023, 12:50 Uhr:

Bitte beachten Sie unser Info-Mailing vom 13.07.2023, mit dem wir Ihnen alle notwendigen Informationen noch einmal zur Verfügung gestellt haben.