Neue TI-Finanzierungspauschalen ab dem 01.07.2023

Liebe Smarty®-Kunden,

sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.06.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neuen TI-Pauschalen bekanntgegeben, die zum 01.07.2023 ohne Übergangsregelung in Kraft treten. Die Praxen erhalten danach künftig eine monatliche Pauschale. Die Höhe ist von der Praxisgröße und dem Zeitpunkt der Erstausstattung abhängig.

Die Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis, dass die folgenden Anwendungen in der durch die Vertragsarztpraxis unterstützt werden:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (z. B. eRezept)

Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind damit ab sofort für die Praxen relevant. Wir würden dementsprechend bitten zu prüfen, welche der TI-Anwendungen/-Komponenten bereits bezogen und welche gemäß der neuen Vorgaben noch bezogen werden müssen, damit die vollständige TI-Pauschale von der KV ausgezahlt wird.

Weitere Voraussetzung und Informationen können Sie der Veröffentlichung der KBV (Quelle) entnehmen:

KBV-Link – hier klicken

 

Nachtrag vom 14.07.2023, 12:50 Uhr:

Bitte beachten Sie unser Info-Mailing vom 13.07.2023, mit dem wir Ihnen alle notwendigen Informationen noch einmal zur Verfügung gestellt haben.

 

 

 

Rollout des eRezept

Liebe Smarty®-Kunden,

ab September beginnt der stufenweise Rollout des eRezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zunächst wird das eRezept in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe getestet. Funktioniert es dort in der Versorgung gut, sollen weitere KV-Regionen folgen. Auch Ärztinnen und Ärzte anderer KVen können das eRezept jetzt testen und nutzen, wenn alle folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (mindestens mit E-Health-Konnektor, für Komfortsignatur mit ePA-(PTV4+)-Konnektor)
  • eHBA 2.0 (für Komfortsignatur)
  • PVS-Update
  • geeigneter Drucker mit Auflösung von 300 dpi für den Tokenausdruck

Aktuell nehmen Arztpraxen auf freiwilliger Basis teil; weitere Praxen kommen nach und nach hinzu. Der Rollout wird dabei eng begleitet, um Probleme schnell identifizieren und lösen zu können. Die gematik stellt dafür eine eigene Supportstruktur bereit.

Ab Anfang September müssen alle Apotheken bundesweit bereit sein, eRezepte anzunehmen und zu verarbeiten.

Sind die festgelegten Qualitätskriterien für die erste Stufe des Rollouts erfüllt, starten sechs weitere KV-Regionen mit dem Rollout. Dafür ist ein Beschluss der Gesellschafter der gematik notwendig.

Verläuft auch die zweite Stufe erfolgreich, soll das eRezept in den restlichen KV-Regionen ausgerollt werden.

Weitere Informationen über das eRezept finden Sie auf der Seite der KBV: KBV – Elektronisches Rezept (eRezept)

Sie haben Fragen zu den technischen Voraussetzungen für die Nutzung des eRezepts?

Unser Support Team ist gern für Sie da!  Mo.-Do. von 8 bis 16.30 Uhr und Fr. von 8 bis 15 Uhr.

Telefon    0441-3901120
E-Mail     info@newmediacompany.de

Ihr Smarty® Support

Kartenlesegerät und Konnektor updaten

Liebe Smarty®-Kunden,

sind Ihr Konnektor und Kartenlesegerät schon auf dem neusten Stand?

Wenn nicht, haben wir hier Ihnen an dieser Stelle noch mal alle Informationen zu den aktuell wichtigen und notwendigen Updates zusammengefasst:

Worum geht’s?

Entsprechend der gematik Vorgaben haben Sie bis zum 12.08.22 Zeit, die Komponenten Ihres Konnektors und Kartenlesegerätes zu aktualisieren, da diese ansonsten keine Gültigkeit mehr besitzen und der Zugang zur TI gesperrt werden kann.

Warum muss ich Konnektor und Kartenlesegerät updaten?

Die gematik schreibt dazu auf ihrer Homepage:

„Aktuell werden in der Telematikinfrastruktur (TI) zahlreiche Konnektoren und Kartenterminals mit verschiedenen Softwareversionen betrieben, deren Zulassung durch die gematik teilweise nicht mehr gültig ist. Darunter sind auch Geräte, bei denen aufgrund der veralteten Software die log4j- Sicherheitslücke weiterhin bestehen kann. Um die Sicherheit der TI zu gewährleisten, müssen die Betreiber dieser Komponenten ein Update auf eine aktuell zugelassene Version durchführen.“

gematik-Fachportal

Was passiert, wenn ich das Update nicht durchführe?

Die gematik hierzu weiter: „Wird dieser [s.o.] notwendigen Handlungsempfehlung nicht nachgegangen, kann für die betroffenen Komponenten der Zugang zur TI durch Sperrung / Deaktivierung der Contract-ID beim VPN- Zugangsdienst temporär gesperrt werden. Eine Entsperrung / Wiederaktivierung im VPN- Zugangsdienst kann nur nach einer manuellen Aktualisierung durchgeführt werden. Da die Aktualisierung der Software ohne TI-Zugang nicht per Fernwartung durchgeführt werden kann, kann hier ggf. ein Vor-Ort-Einsatz eines DVO (Dienstleister vor Ort) notwendig werden.

Im Zeitraum zwischen einer Deaktivierung und der Wiederaktivierung im VPN-Zugangsdienst ist eine Nutzung der TI-Anwendungen (z.B. Versichertenstammdatenabgleich) und -Dienste nicht möglich.“

gematik-Fachportal

Kommen Kosten auf mich zu?

Für die TI-Komponenten Konnektor und Kartenlesegerät muss von Ihnen ein Update eingespielt werden. Dieses steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Unter folgenden Links haben wir eine schrittweise Anleitung zu Aktualisierung der TI Komponenten für Sie hinterlegt:

Konnektor-Update: Anleitung

Kartenterminal-Update: Anleitung

Achtung!

Wird das Update nicht bis einschl. 12.08.22 durchgeführt und Ihr Zugang zur TI daher gesperrt, ist eine Entsperrung durch einen Dienstleister vor Ort notwendig, dieser Service ist für Sie kostenpflichtig!

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass Sie gemäß der gematik Vorgaben grundsätzlich verpflichtet sind, Ihre TI Komponenten jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir von Smarty® informieren Sie in unseren Update News immer über alle wichtigen Änderungen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Smarty®-Team

Versand der eAU ab 01.07.2022 verpflichtend

Liebe Smarty®-Kunden,

zum 01.07.2022 ist die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen verpflichtend geworden. Ab sofort müssen nicht mehr die Versicherten selbst ihre Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, die AU- Daten werden von den Ärztinnen und Ärzten elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. In einem nächsten Schritt (voraussichtlich ab 01.01.2023) ist dann geplant, dass die Krankenkassen auch die für die Arbeitgeber bestimmten Daten an diese weiterleiten, den Versicherten also keine Verantwortung für die Übermittlung ihrer AU mehr zukommt. Was bedeutet das konkret für Sie?

Das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ entfällt.

Die Übermittlung der e-AU erfolgt mithilfe eines Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) – (dem E-Mail Dienst innerhalb der TI). Sie benötigen also neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor Ihren elektronischen Heilberufsausweis und einen KIM-Dienst. Das Erstellen der eAU geht dann sehr schnell: Sie füllen in Smarty® wie gewohnt die AU aus. Mit wenigen Klicks erstellen Sie eine digitale unterschriebene Version für die Krankenkasse und können diese anschließend direkt versenden. Den unterschriebenen Papierausdruck für den Arbeitgeber und die Versicherten können Sie Ihren Patienten/Patientinnen dann direkt mitgeben.

Sind die technischen Voraussetzungen für die eAU wie oben beschrieben in Ihrer Praxis noch nicht gegeben, muss das Ersatzverfahren angewendet werden: Die Versicherten erhalten eine mittels Stylesheet erzeugte AU mit allen drei Ausfertigungen auf Papier (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und die Versicherten) und müssen diese wie bisher eigenständig an die Krankenkassen übermitteln.

Weitere Informationen über die eAu finden Sie auf der Seite der KBV: KBV-eAU

Sie haben noch kein KIM Modul? Über den folgenden Link können Sie dieses schnell und unkompliziert bestellen:

KIM-Bestellung

 

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Smarty®-Team

Unsere Lösung für die Störung der zentralen TI

Liebe Smarty®-Kunden, sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie bereits aus unserer E-Mail und den Medien entnommen haben, liegt seit dem 27. Mai eine Störung des DNSSec in der zentralen TI vor. Das hat zur Folge, dass die Durchführung des VSDM (beim Einlesen der eGK) nicht möglich ist und es zu Problemen beim Verbindungsaufbau der Konnektoren kommt. Wie bereits erwähnt, besteht das Problem seit dem 27. Mai und ist den Betreibern auch seitdem bekannt. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum eine globale Lösung der Betreiber nach fast zwei Wochen immer noch auf sich warten lässt. Das ist weder für uns, noch für Sie tragbar und kostet allen Betroffenen einerseits Zeit und andererseits Nerven in einer sowieso schon beschwerlichen Zeit. Laut einiger Aussagen der Betreiber wird anscheinend auch in naher Zukunft keine globale Lösung zur Verfügung stehen und deshalb bleibt die Arbeit an unschuldigen Anwendern hängen.
Die Ursache und die Schuldigen für die TI-Störung lassen sich anhand dieser Veröffentlichung schnell festmachen: https://www.gematik.de/news/news/fehlerhafter-wechsel-des-vertrauensankers-loeste-stoerung-aus/

Mittels der vorhandenen Informationen haben wir mit Hochdruck an einer Lösung für Sie gearbeitet, die es Ihnen ermöglicht schnell, unkompliziert und kostenfrei das TSL-Update auf Ihrem Konnektor zu installieren. Ein aufwendiges manuelles Aktualisieren über die Konnektoroberfläche wird dadurch umgangen. Eine Terminvereinbarung mit einem IT-Servicepartner ist im Regelfall nicht notwendig!

Das Vorgehen:
Zunächst müssen Sie das Smarty®-Update 9.13 installieren, welches wir Ihnen mit dieser E-Mail bereitgestellt haben. In diesem Update ist ein zusätzliches Programm enthalten, mit dem Sie das TLS-Zertifikat des Secunet-Konnektors austauschen können. Um das Update zu installieren, starten Sie Smarty® bitte einmal neu und loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Smarty® ein. Sie erhalten nun den Hinweis, dass ein neues Update zur Verfügung steht (sollte diese Meldung nicht erscheinen, klicken Sie bitte links oben auf das kleine Smarty®-Icon und dann auf „Updates suchen“).

Starten Sie bitte den Updatevorgang und installieren Sie die neue Smarty®-Version. Eine Eingabe Ihrer Lizenznummer ist nicht notwendig! Nach Abschluss der Installation können Sie Smarty® wieder starten und sich erneut mit Ihren Zugangsdaten in Smarty® einloggen. Nun erhalten Sie eine Meldung und können das TSL-Zertifikat mit wenigen Klicks und geringem Zeitaufwand aktualisieren. Für diese Schritte haben wir Ihnen in den Anhang dieser E-Mail auch eine kurze Anleitung inkl. Bebilderung gelegt. Der Zeitaufwand für das Aktualisieren des Zertifikats beträgt rund 2 Minuten.

Wichtiger Hinweis:
Auch nach der Durchführung der Zertifikats-Aktualisierung kann es beim Einlesen der Versichertenkarten immer noch zum Fehler „4001“ kommen. Der Fehler äußert sich dahingehend, dass bestimmte eGKs („ältere“ G2-Karten, abgeleitet von der Root-CA 2014) von Konnektoren nicht eingelesen werden können. Klar zu sagen ist, dass dieser Fehler nicht mit der DNSSec Störung zusammenhängt und auch ohne diese Störung im Feld aufgetreten wäre und wohl weiterhin auftreten wird. Da dieses ein zentraler Fehler ist, kann dieser aktuell nicht behoben werden. Sobald eine Lösung bereitsteht, werden wir Sie wieder informieren.

Die während der Störung eingelesenen Karten gelten als gültiger Leistungsnachweis, so wie Smarty® es Ihnen beim Einleseprozess bereits als Rückmeldung gegeben hat. Diese Karten konnten nur nicht mit einem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) abgeglichen werden, können aber abgerechnet werden. Sollte es Ihnen möglich sein die Karte noch einmal einzulesen, wäre es aufgrund des VSDMs zu empfehlen.

Die gematik informierte am 03. Juni 2020 bereits darüber, dass die Praxen keine Sanktionen fürchten müssten, wenn durch die Störung derzeit der Abgleich der Versichertenstammdaten nicht durchführbar ist.
Quelle: https://www.gematik.de/news/news/aktuelle-stoerung-was-betroffene-und-ihre-dienstleister-jetzt-wissen-muessen/

Abschließend möchten wir noch einmal explizit daraufhinweisen, dass die Störung kein Problem von Smarty® oder einem anderen Praxisverwaltungssystemhersteller ist oder war, sondern ausschließlich von den Betreibern der Telematikinfrastruktur verursacht wurde. Das wird in der medialen Darstellung etwas irreführend dargestellt, wenn dort z. B. eine schnellstmögliche Terminvereinbarung mit dem IT-Servicepartner empfohlen wird.

Aktuelle Störung der zentralen TI

Liebe Smarty®-Kunden, sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell liegt eine Störung des DNS-Dienstes in der zentralen TI vor, so dass es aktuell Probleme bei der Durchführung des VSDM (beim Einlesen der eGK) und beim Verbindungsaufbau der Konnektoren gibt. In vielen Fällen ist dieser nicht mögich und lässt sich auch nicht durch Einstellungen am Konnektor verändern. Oftmals leuchtet in diesem Zusammenhang auch die Service-Lampe. Ein Konnektorupdate ist ebenfalls nicht möglich.

Das lokale Einlesen der eGKs ist aber weiterhin möglich und gilt auch als gültiger Leistungsanspruchsnachweis für Ihre Abrechnung. Die Online-Prüfung kann bei einem späteren Besuch des Patienten nachgeholt werden.

An der Identifikation und Lösung der Ursache wird auf Seiten des Anbieters mit Hochdruck gearbeitet. Die gematik ist ebenfalls in enger Abstimmung mit den Akteuren, um die Störung zu beheben. Leider können wir die Problemlösung nicht beschleunigen, da uns hier die Hände gebunden sind.

Gematik stellt klar: Praxen haften nicht für TI

Praxisnachrichten der KBV:
Der Konnektor zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur stellt nach Auskunft der gematik kein Sicherheitsrisiko dar. Die Betreibergesellschaft betont zugleich, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Schäden infolge von Sicherheitslücken der TI haften.

„Endlich hat die gematik auf das Drängen der KBV reagiert und zu wichtigen Fragen von Sicherheit und Datenschutz Stellung bezogen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel am Donnerstag den PraxisNachrichten. Medienberichte über angeblich fehlerhaft gelegte Anschlüsse hatten in den vergangenen Wochen eine Debatte über die Sicherheit insbesondere der Konnektoren ausgelöst, die ähnlich einem Router Praxen mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden. Dabei ging es auch darum, wer im Schadensfall haftet.

Keine Haftung bei ordnungsgemäßer Nutzung

In einem heute veröffentlichten Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten ausscheidet, sofern die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben würden. Dies sei sowohl nach der Datenschutz-Grundverordnung als auch nach jeder anderen vergleichbaren zivilrechtlichen Norm der Fall, „da nach allen haftungsrechtlichen Tatbeständen den Datenverarbeiter ein Verschulden für den eingetretenen Schaden treffen muss“.

In diesem Zusammenhang weist die gematik auch darauf hin, dass dieses im Übrigen auch für jegliche strafrechtliche Haftung des Arztes bei der Nutzung eines Konnektors gelte.

Kein Sicherheitsrisiko

Die gematik hat zudem häufig vorgebrachte Kritikpunkte bezüglich des Konnektors geprüft und konnte dabei weder Fehler im Zulassungsprozess noch Lücken in den Sicherheitsvorgaben feststellen. Ihr Fazit: Der Konnektor stellt kein Sicherheitsrisiko für die Praxen dar. Dies gelte auch für die zugelassenen Anwendungen und Dienste der TI, deren Anbieter der gematik regelmäßig ihre Sicherheitsleistung nachweisen müssen.

Quelle
Den kompletten Artikel finden Sie unter:
https://www.kbv.de/html/1150_41119.php