Informationen zur
Mit Smarty in die TI
Die Telematikinfrastruktur (TI) nach § 291b SGB V ist ein wesentlicher Teil des E-Health Gesetztes von Dezember 2015. Durch die Einführung einer bundesweit einheitlichen Vernetzung aller Akteure (Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen) des deutschen Gesundheitswesens soll ein schneller und unkomplizierter Datenaustausch innerhalb der Sektoren ermöglicht werden. Ein wesentliches Ziel der TI ist es, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind.
Psychotherapeuten und Ärzte sind gesetzlich zur Teilnahme an der TI und zur Durchführung eines Abgleichs der Versichertenstammdaten verpflichtet. Wenn Sie einen Anschluss an die TI nicht möchten, ist eine gesetzlich festgelegte Kürzung Ihres Honorars um 2,5% vorgesehen.
Bestellung
Mit unseren Bestellformularen zur Telematikinfrastruktur (TI) können Sie schnell
und unkompliziert alle notwendigen Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
TI as a Service (TIaaS) – Komplettpaket inkl. kostenfreiem Umstieg auf das neue TI-Gateway
Neukunde
Bestellen Sie jetzt Ihre TI mit einem Rechenzentrumskonnektor inkl. kostenfreien Umstieg auf das neue TI-Gateway
- RZ-Konnektor von RISE mit einem sicherem Zugang zur TI
- TI-Gateway von RISE
- Deutsches Rechenzentrum und somit DSGVO-Konform, alle wichtigen Zertifizierungen sind vorhanden (BSI-Grundschutz, ISO/IEC 27001, KRITIS)
- Kein Konnektor mehr in der Praxis notwendig
- Bereitstellung der TI-Fachanwendungen (ePA, eAU etc.) und PTV-Upgrades (3, 4 und 5)
- Anbindung vom stationären Kartenlesegerät ORGA 6141 online inkl. gSMC-KT und ORGA Protect
- Komfortable telefonische Installation mit KBV-Zertifizierten Technikern
- Einweisung Ihres Praxispersonals
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Wechsler
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- Übernahme Ihrer TI-Fachanwendungen (ePA, eAU etc.)
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- Komfortable telefonische Installation mit KBV-Zertifizierten Technikern
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Praxisausweis (SMC-B)
Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ist ein wesentlicher Bestandteil der TI. Dieser stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten und wird bei der Installation in das stationäre Kartenterminal gesteckt. Ohne den Praxisausweis ist die Inbetriebnahme des Konnektors nicht möglich.
Auch für den Betrieb eines mobilen Kartenlesegerätes wird der elektronische Praxisausweis (SMC-B) (oder ein elektronischer Heilberufeausweis) benötigt.
elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) hat mehrere Funktionen. Er dient nicht nur als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers, sondern ermöglicht es auch, elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der SMC-B dient nur der Identifizierung der Praxis, jedoch nicht des Besitzers.
Auch für den Betrieb eines mobilen Kartenlesegerätes kann ein elektronischer Heilberufeausweis verwendet werden.
Allgemeine Geschäftbedingungen
Welche technische Ausstattung benötige ich für meine Praxis?
RZ-Konnektor / Konnektor
Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor – eine Art Router auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau.
Der Konnektor ist per Netzwerk mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das Versichertenstammdatenmanagement.
E-Health Kartenterminals
Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können; zunächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis bei der TI. Dazu wird der neue Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufeausweis kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden.
Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein. Die seit 2011 im Rahmen des Basis-Rollouts angeschafften Kartenterminals können – nach heutigem Stand – nicht per Softwareupdate auf ein eHealth-Kartenterminal aufgerüstet werden und müssen daher ersetzt werden.
Mobile Kartenterminals
Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte).
Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt
Praxisausweis (SMC-B)
Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die SMC-B Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet.
Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird (beispielsweise nach einem Update oder Stromausfall). Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
VPN-Zugangsdienst
Für den Zugang zur TI benötigen Sie einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt.
Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen und werden dann in deren Zulassungsliste aufgeführt.
FAQ
Wie steht mir Smarty zur Seite?
Selbstverständlich wird es in Ihrem Smarty alle erforderlichen Programmanpassungen für die Arbeit mit der TI geben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und Wartung, damit Sie sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können. Folgende Komponenten können Sie über uns beziehen und/oder direkt vor Ort von uns einrichten lassen.
- Konnektor
- Kartenlesegerät
- VPN Zugangsdienst
- Praxisausweis (SMC-B)
Was ist die TI?
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (kurz: E-Health-Gesetz), hat das Ziel, die Informations- und Kommunikationstechnologie in der Gesundheitsversorgung zu etablieren. Damit soll die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Patienten weiter verbessert werden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Infrastruktur geschaffen wird – die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Sie soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen (Psychotherapeuten, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken und Kassenärztliche Vereinigungen) sektorenübergreifend vernetzen und somit einen sicheren Austausch von Daten ermöglichen. Dies führt zu einer leichteren und effizienteren Kommunikation mit deutlicher Arbeitszeitersparnis.
Im Rahmen der TI werden verschiedene Anwendungen möglich sein, zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 2020) steht Ihnen nur das VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) zur Verfügung.
Müssen alle Praxen an der TI teilnehmen?
Alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind gesetzlich dazu verpflichtet an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen und einen Versichertenstammdatenabgleich (VDSM) durchzuführen. Eine Nichtteilnahme hätte zur Folge, dass Ihr Honorar von Ihrer KV um 2,5 % gekürzt wird.
Warum sollte ich die TI-Komponenten bei der New Media Company (Smarty) bestellen?
Wir bieten Ihnen kompetenten Support aus einer Hand und sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Smarty und die TI. Wir garantieren Ihnen umfassende Unterstützung bei der Arbeit mit Ihren von uns erworbenen Komponenten. Wenn Sie unsere Abrechnungssoftware Smarty nutzen, ist die Schnittstelle zur TI für sie zudem kostenfrei.
* Ein Support für Fremdgeräte wird von uns nicht erbracht.
Warum sollte ich sofort bestellen und meine Praxis an die TI anschließen?
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket aus allen Komponenten inkl. Einrichtung an. Die Vorlaufzeit von der Bestellung bis zur Installation kann zwischen 2 und 3 Monaten liegen. Daher ist eine Bestellung über uns frühzeitig zu empfehlen.
Welche TI-Komponenten benötige ich?
Für die Telematikinfrastruktur benötigen Sie folgende Komponenten:
- Konnektor
- stationäres Kartenlesegerät
- VPN Zugangsdienst
- SMC-B
- TI-Modul für Smarty
Bitte beachten Sie, dass die Installation dieser Komponenten nur bei Ihnen vor Ort von einem/einer geschulten Servicetechniker*in durchgeführt werden kann.
Woher bekomme ich die TI-Komponenten?
Die TI-Komponenten können Sie jederzeit bei der NMC bestellen. Die Installation erfolgt über unsere Servicepartner.
Was ist ein Konnektor?
Der Zugang zur Telematikinfrastruktur erfolgt über einen Konnektor, eine Art Router, der aber auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau arbeitet. Der Konnektor ist per Netzwerk mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM).
Was ist ein SMC-B?
Der SMC-B ist eine Praxis- oder Institutionskarte, die auch Praxisausweis genannt wird und die Sie zur Registrierung als medizinische Einrichtung benötigen. SMC-B steht dabei für Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B ). Nur mit der SMC-B kann der Konnektor eine Verbindung zur TIaufbauen. Die Karte wird bei der Installation der TI-Komponenten in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten ist dementsprechend nur mit einer freigeschalteten SMC-B-Karte möglich.
Ist der SMC-B der Praxisausweis?
Ja, der umgangssprachliche Begriff für den SMC-B ist der Praxisausweis.
Was ist SIS?
Der Secure Internet Service (kurz: SIS) stellt über den Konnektor einen sicheren Kanal zu Nutzung des Internets her. Die Sicherung des Kanals erfolgt durch verschiedene Techniken, wie z. B. das Filtern von unsicheren Inhalten von Websites.
Was ist das VSDM?
Das Versichertenstammdatenmanagement (kurz: VSDM) ist die erste Anwendung für die Telematikinfrastruktur. Hierbei werden die Versichertendaten online auf Gültigkeit und Änderung geprüft.
Aktuell befinden sich folgende Informationen im VSDM:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Geschlecht
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
Was ist der VPN‐Zugangsdienst?
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst, ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich in meiner Praxis, um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können?
Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur werden bestimmte Gegebenheiten in Ihrer Praxis vorausgesetzt. Hierfür empfehlen wir unserer kostenlosen TI-Ready-Check, den Sie online über folgenden Link durchführen können: http://links.smarty-online.de/tireadycheck
Voraussetzungen sind z. B.:
- Internet Anschluss (DSL)
- LAN-Verbindung zwischen Praxis-PC und Router
- SMC-B
- Strom- und Netzwerkanschluss für Konnektor und Kartenlesegerät
Wer baut die TI-Komponenten in meiner Praxis auf?
Die Komponenten werden über Servicetechniker von uns bzw. unseren Partnern bei Ihnen in der Praxis aufgebaut und eingerichtet.
Die New Media Company (Smarty) hat Ihren Firmensitz in Oldenburg. Meine Praxis ist im süddeutschen Raum. Kann ich trotzdem die TI-Komponenten über Sie bestellen?
Ja, denn wir haben im gesamten Bundesgebiet Servicepartner, welche Sie bei der Einrichtung der Telematikinfrastruktur unterstützen. Zudem arbeiten wir mit einem deutschlandweit agierenden Hardwareunternehmen zusammen. Auf Wunsch organisieren wir den vollständigen Ablauf nach der Bestellung für Sie. Eine Liste unserer Servicepartner können Sie hier einsehen: /smarty-software/servicepartner/
Kann mein EDV-Betreuer die TI-Komponenten aufbauen?
Die Einrichtung der Telematikinfrastruktur muss von sogenannten „Dienstleistern vor Ort“ (kurz: DVO) erfolgen. Diese müssen für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur zertifiziert sein. Wir stellen Ihnen die zertifizierten Dienstleister mit unseren deutschlandweit agierenden Servicepartnern zur Verfügung.
Wie lange dauert die Installation der TI‐Komponenten in meiner Praxis?
Für eine Einzelpraxis sollten ca. 3 Stunden für die Installation eingeplant werden.
Kann ich die TI-Komponenten auch Zuhause installieren lassen?
Die TI Komponenten müssen in Ihren Praxisräumlichkeiten installiert werden. Eine Einrichtung zu Hause ist nicht möglich (außer bei Anästhesisten).
Ich bin mit meiner Praxis nicht ans Internet angeschlossen, was gibt es nun zu tun?
Die Telematikinfrastruktur setzt eine Internetverbindung voraus. Daher müssen Sie in Ihrer Praxis eine Verbindung zum Internet schaffen und diese zum Installationstermin sicherstellen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie hier im Rahmen des TI Ready Checks.
Was passiert, wenn ich einen neuen PC benötige oder mit der Praxis umziehe?
Die Komponenten der TI müssen auf dem neuen Rechner nur erneut eingerichtet werden, wenn sich z. B. der Router verändert. Unsere Servicetechniker begleiten Sie hierbei gerne.
Brauche ich ein neues Kartenlesegerät? Was mache ich mit dem alten Kartenleser?
Ja, die Telematikinfrastruktur setzt neue stationäre Kartenlesegerät voraus, welche Sie über uns beziehen können. Die alten Geräte können Sie als Ersatz für den Notfall aufbewahren.
Welche Kartenlesegeräte sind für die TI zugelassen?
Aktuell sind lediglich die stationären Kartenlesegeräte ‚Orga 6141 online‘ und die ‚CHERRY Tastatur G87-1505‘ für die Telematikinfrastruktur zertifiziert.
Kann ich auch ein mobiles Kartenlesegerät bestellen?
Wenn Sie Notdienste und Hausbesuche durchführen, so können Sie auch mobile Kartenlesegerät erwerben. Die genauen Voraussetzungen für die Nutzung und Erstattung der mobilen Kartenlesegeräte erhalten Sie bei Ihrer KV.
Benötigt eine Praxisgemeinschaft mehrere Konnektoren?
Als Praxisgemeinschaft erhalten Sie die Förderungen je Betriebsstätte, daher haben Sie auch Anspruch auf einen eigenen Konnektor. Wir empfehlen die Nutzung mehreren Konnektoren, da jeder Praxisinhaber bei Auflösung der Praxisgemeinschaft einen eigenen Konnektor besitzt und diesen nicht käuflich erwerben muss.
Sind die TI-Komponenten kompatibel zu Mac?
Ja, denn die Komponenten sind unabhängig vom Betriebssystem.
Kann ich mit dem Konnektor auch im Internet surfen?
Ja, mit dem Konnektor können Sie auch im Internet surfen. Diese gesicherte Verbindung wird über das SIS hergestellt, verfügt aber über ein begrenztes Surfvolumen. Das SIS-Volumen kann durch ein Zusatzpaket erweitert werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Internet und der Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist im Gegensatz zum Internet ein geschlossener Raum, welcher den Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehalten ist. Ausschließlich berechtige Nutzer können über das gesicherte Netz die Anwendungen der Telematikinfrastruktur verwenden.
Haben die Krankenkasse, KV, KBV oder andere Ärzte Zugriff auf mein Smarty?
Nein, ein direkter Zugriff auf Ihre Abrechnungssoftware und die Daten ist nicht möglich.
Beeinflusst die technische Umstellung die Abrechnung?
Sie können nach wie vor die bekannten Wege zur Abrechnung bei Ihrer KV nutzen, benötigen für den Zugriff auf die KV Seite in den meisten Bundesländern aber den Konnektor.